Allgemeine Geschäftsbedingungen
– nur für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern –

1. Gegenstand, Anwendungsbereich
1.1. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Produktion von Werbe-, Präsentations- und Image-Videos (nachstehend „Videos“), sowie von Fotos (nachstehend „Bilder“) durch Sven Mack, Altstadtstraße 23, 75031 Eppingen (nachstehend „wir“ bzw. „uns“) für den Kunden (nachstehend „Kunde“ oder „Sie“ bzw. „Ihnen“).

1.2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne der gesetzlichen Definition in § 14 des bürgerlichen Gesetzbuches, also an natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit uns in Geschäftsbeziehung treten.

1.3. Unsere Angebote und Leistungen unterliegen ausschließlich den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende und/oder über diese Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsinhalt.

2. Leistungen
2.1. Basis der Preiskalkulation sind die Festlegungen zu Drehbuch, Location und/oder Bildinhalten, wie sie zu Beginn mit dem Kunden getroffen werden.

2.2. Wir werden uns bemühen, nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden auf Verlangen des Kunden umzusetzen. Eine Rechtspflicht dazu besteht nicht, es sei denn, ein sachlicher Grund für die Verweigerung der Änderungen ist nicht ersichtlich. Wir werden dem Kunden unverzüglich mitteilen, wenn wir nachträgliche Änderungswünsche des Kunden ablehnen. Mehraufwand aufgrund von Änderungen oder Ergänzungen ist gesondert zu vergüten.

3. Mitwirkungspflichten, Freistellungsverpflichtung des Kunden
3.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbesondere ggf. vom Kunden beizustellende(n) Drehort, Requisiten und Schauspieler/Darsteller/Models bereitzustellen.

3.2. Property Release: Ist der Drehort für ein Video und/oder die Location für ein Foto- Shooting vom Kunden bereitzustellen, so ist der Kunde auch dafür verantwortlich, dass ein ggf. verfügungsberechtigter Dritter (bspw. Wohnungseigentümer) eine entsprechende Drehgenehmigung bzw. Fotografiererlaubnis („Property Release“) erteilt.

3.3. Verantwortlichkeit für Inhalte: Der Kunde ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass von ihm zur Einbindung in das Video und/oder Bilder bereitgestellten Inhalte keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass diese Inhalte und deren Nutzung für die Herstellung und Nutzung des Videos bzw. der Bilder nicht gegen einschlägige gesetzliche Bestimmungen und nicht gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter oder Rechte Dritter an geistigem Eigentum wie bspw. Namensrechte, Kennzeichenrechte (Marken, Geschmacksmuster) oder Urheberrechte verstoßen. Sie sichern uns zu, dass Sie über die insoweit erforderlichen Rechte an den Materialien und Inhalten frei verfügen können und Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Wir übernehmen keine Prüfungspflichten, insbesondere trifft uns keine Pflicht, die Inhalte auf mögliche Verstöße gegen Rechte Dritter zu überprüfen.

3.3.1. Insbesondere Musik: Stellt der Kunde Musikstücke (oder Ausschnitte oder Teile davon) zur Einbindung in das zu produzierende Video bei, so sichert er zu, dass er über die dafür erforderlichen Rechte verfügt. Dies betrifft insbesondere das Filmherstellungsrecht der Urheber an der Komposition und der Textdichtung (beim Musikverlag, bei der Verwertungsgesellschaft {bspw. GEMA} und/oder beim Urheber selbst anzufragen) sowie das Einblendungsrecht der ausübenden Künstler (Interpreten) und der Tonträgerhersteller an der Aufnahme (bei der Plattenfirma und/ oder beim Interpreten selbst anzufragen).

3.4. Sollten Dritte uns wegen möglicher Rechtsverstöße im Sinne von Ziffer 3.3. (einschließlich 3.3.1.) in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, uns von jeder Haftung freizustellen und die uns dadurch veranlassten Aufwendungen und Schäden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, zu ersetzen.

3.5. Der Kunde sorgt dafür, dass uns für erforderliche Abstimmungsgespräche entscheidungsbefugtes Personal benannt wird, und gewährleistet dessen zeitliche Verfügbarkeit.

4. Fertigstellungszeit, Abnahme
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich durch entsprechende Erklärung in Textform die Freigabe zu unserem Konzept zu erteilen, sofern dieses Konzept den vertraglich zugrunde gelegten Anforderungen entspricht und keine unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nachvollziehbaren Einwände erhoben werden.

4.2. Ist eine Fertigungszeit vereinbart, so verlängert sich diese, falls Mitwirkungshandlungen des Kunden oder die Billigung von Konzepten oder Entwürfen sich verzögern oder verweigert werden oder nachträgliche Änderungswünsche des Kunden Mehraufwand nach sich ziehen.
4.3. Nach Fertigstellung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sofern das produzierte Video und/oder die produzierten Bilder im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt sind. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Fertigstellungsanzeige durch uns und Bereitstellung (zum Online-Abruf oder auf Datenträger) in Textform Mängel anmeldet. Wir weisen den Kunde im Rahmen der Fertigstellungsanzeige auf den Eintritt der Abnahmefiktion nach Ablauf der Frist hin.

5. Urheberrechte
5.1. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Kunde das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, das Video bzw. die Bilder für die bestimmungsgemäßen Zwecke zu nutzen. Eine Kürzung oder ausschnittsweise Nutzung ist zulässig, eine weitergehende Bearbeitung oder sonstige Umgestaltung bedarf hingegen unserer Zustimmung. Die Rechtsübertragung bezieht sich auf die fertige Schnittfassung des Videos, nicht auf die ungeschnittene Fassung und/oder sonstige Aufnahmen/ Footage und auch nicht auf die Originaldateien bzw. bei Bildern auf die fertigen Bilder und nicht auf die Originaldateien.

5.2. Vorstehende Ansprüche entstehen ggf. erst mit Erfüllung sämtlicher Zahlungspflichten
des Kunden.

6. Credits
6.1. Wir sind berechtigt, das Video im Abspann mit angemessenen Credits (Hinweise auf Urheber- und/oder Leistungsschutzberechtigte) zu versehen.

6.2. Bilder sind bei jeder Nutzung mit folgendem Bildquellennachweis zu versehen: „Sven Mack – Fotografie & Film“

7. Referenznutzung
7.1. Wir sind des Weiteren berechtigt, Namen und Firmenlogo des Kunden sowie das Video bzw. die Bilder und/oder Ausschnitte davon zu Werbezwecken als Referenz zu nutzen, bspw. auf unserer Website oder im Rahmen individueller Präsentationen.

8. Stornierung durch den Kunden
8.1. Eine Stornierung Ihres Auftrags zur Produktion eines Videos und/oder von Bildern ist Ihnen bis zur Fertigstellung dann möglich, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt Ein wichtiger Grund erfordert in der Regel, dass der Kündigungsgrund in unserem Risikobereich liegt. Entfällt Ihr Bedarf, so liegt das in der Regel in Ihrem Risikobereich und ist daher in der Regel kein wichtiger Grund.

8.2. Im Falle einer Stornierung sind wir berechtigt, Ihnen den Differenzbetrag zwischen der vereinbarten Vergütung und demjenigen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erworben haben oder zu erwerben böswillig unterlassen haben, zu berechnen.

8.3. Anstelle einer konkreten Berechnung des Differenzbetrages im Sinne des vorstehenden Absatzes (2) können wir eine pauschalierte Stornoentschädigung in Höhe von 15% der vereinbarten Vergütung berechnen. Wenn Sie nachweisen, dass der Differenzbetrag im Sinne des vorstehenden Absatzes (2) niedriger ist, gilt dieser niedrigere Betrag.

8.4. Auch wenn die Voraussetzungen für eine Stornierung nach dieser Ziffer nicht vorliegen, können Sie natürlich jederzeit bei uns anfragen, ob wir mit einer Stornierung einverstanden wären. Wir werden dann jeweils prüfen, ob und zu welchen Konditionen wir Ihrem Stornowunsch nachkommen können.

9. Mängelrechte
9.1. Mängelansprüche und –rechte verjähren in einem Jahr nach Abnahme. Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten auch für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

10. Haftung

10.1. Wir haften für Schäden irgendwelcher Art – unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen – grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen. Sofern wir wegen fahrlässigen Verhaltens haften, ist die Haftung grundsätzlich auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit wir eine Garantie übernommen haben, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts
(CISG).
11.2. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.